Achtergrondteksten voor auditrapporten voor het Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Warum dieser Bericht?

Alle behördlichen Websites, von der föderalen bis zur kommunalen Ebene, müssen seit dem 23. September 2020 barrierefrei sein. Damit soll nicht nur den 15 % der Bevölkerung mit Seh-, Hör-, kognitiven oder motorischen Behinderungen geholfen, sondern auch der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und Informationen für alle verbessert werden.

Dieser Bericht wurde für den Föderalen Öffentlichen Dienst BOSA erstellt, der im Königlichen Erlass vom 5. September 2019 als Kontrollorgan für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Dienstes bestimmt wurde. BOSA berichtet den europäischen Behörden jährlich über den Stand der digitalen Barrierefreiheit des belgischen Staates, in Übereinstimmung mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016.

Weitere Informationen über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen der föderalen Behörden finden Sie unter accessibility.belgium.be.

Weitere Erläuterungen zu den verschiedenen Komponenten

Der erste Teil, Teil A, betrifft die Erklärung zur Barrierefreiheit der Website. Diese ist seit dem 23. September 2020 auf der Website vorgeschrieben. In diesem Teil A wird nicht nur geprüft, ob die Erklärung vorhanden ist, sondern auch, ob alle erforderlichen Angaben gemacht wurden.

Ein zweiter Teil, Teil B (dieser Bericht), ist der ausführliche Prüfbericht, in dem untersucht wird, ob die Website oder die mobile Anwendung die in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) beschriebenen Barrierefreiheitskriterien erfüllt.

Weitere Informationen zu diesem Bericht